Bava Metzia 189

Kapitel 189

א עד שיפרוט לך הכתוב יחדו
1 es sei denn, daß die Schrift ausdrücklich ‘zusammen’sagt. —
ב אפילו תימא ר' יאשיה לחלק הכא לא צריך מ"ט סברא הוא מה לי קטלה כולה מה לי קטלה פלגא
2 Du kannst es auch nach R. Jošija erklären, denn hierbei ist keine Teilung nötig; diesist ja selbstverständlich, da es einerlei ist, ob es vollständig oder nur zur Hälfte verendetist. —
ג גניבה ואבידה בשואל מנא לן
3 Woher dies von Abhandenkommen und Diebstahl bei einem Entleiher?
ד וכ"ת נילף משבורה ומתה מה לשבורה ומתה דלא אפשר למיטרח ואתויי תאמר בגניבה ואבידה דאפשר למיטרח ואתויי
4 Wolltest du sagen, man folgere es vom Brechen und Verenden, [so ist zu erwidern:] wohlbeim Brechen und Verenden, weil es nicht möglich ist, sich zu bemühen und es zu holen, während es bei Diebstahl und Abhandenkommen möglich ist, sich zu bemühen und es zu holen. —
ה אלא כי הא דתניא (שמות כב, יג) ונשבר או מת אין לי אלא שבורה ומתה גניבה ואבידה מנין אמרת קל וחומר ומה שומר שכר שפטור משבורה ומתה חייב בגניבה ואבידה שואל שחייב בשבורה ומתה אינו דין שחייב בגניבה ואבידה וזה הוא קל וחומר שאין עליו תשובה
5 Vielmehr, wie dies in folgendem gelehrt wird: <i>Und es gebrochen wird oder verendet</i>; ich weiß dies nur von Brechen und Verenden, woher dies von Diebstahl und Abhandenkommen? Dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere zu folgern: wenn ein Lohnhüter, der bei Brechen und Verenden ersatzfrei ist, bei Diebstahl und Abhandenkommen ersatzpflichtig ist, um wieviel mehr ist ein Entleiher, der bei Brechen und Verenden ersatzpflichtig ist, bei Diebstahl und Abhandenkommen ersatzpflichtig. Dies ist [ein Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, der nicht zu widerlegen ist. —
ו מאי אין עליו תשובה וכ"ת איכא למיפרך מה לשומר שכר שכן משלם תשלומי כפל בטוען טענת לסטים מזויין
6 Was heißt: nicht zu widerlegenist? — Man könnte glauben, es sei zu widerlegen: wohl der Lohnhüter, der das Doppelte bezahlen muß, auch wenn er behauptet, ein bewaffneter Wegelagerer habe es ihm weggenommen;
ז אפ"ה קרנא דשואל עדיפא
7 aber der Stammbetrag des Entleihers ist mehr.
ח איבעית אימא קסבר לסטים מזויין גזלן הוא
8 Wenn du aber willst, sage ich: er ist der Ansicht, der bewaffnete Wegelagerer gelte als Räuber. —
ט אשכחן לחיוב לפטור מנא לן
9 Wir wissen dies also vom Ersatzpflichtigsein, woher dies vom Ersatzfreisein?
י וכי תימא נילף משבורה ומתה מה לשבורה ומתה שכן אונס
10 Wolltest du sagen, dies sei ebenfalls von Brechen und Verenden zu folgern, [so ist zu erwidern:] wohl bei Brechen und Verenden, weil es Unfälle sind. —
יא אלא גמר משומר שכר ושומר שכר גופיה מנלן גמרי חיובא דשומר שכר מחיובא דשואל מה להלן בבעלים פטור אף כאן בבעלים פטור
11 Vielmehr, dies ist vom Lohnhüter zu entnehmen. — Woher dies vom Lohnhüter selber? — Man folgere hinsichtlich der Ersatzpflicht des Lohnhütersvon der Ersatzpflicht des Entleihers: wie man dieserhalb ersatzfrei ist, wenn der Eigentümer zugegen ist, ebenso ist man auch wegen jener ersatzfrei, wenn der Eigentümer zugegen ist. —
יב במאי גמר אי במה מצינו איכא למיפרך כדפרכינן שכן אונס
12 Wodurch ist dies zu folgern, wenn durch die Anpassung, so ist ja zu widerlegen, wie wir bereits widerlegt haben: diese sind Unfälle!? —
יג אלא אמר קרא (שמות כב, יג) וכי ישאל וי"ו מוסיף על ענין ראשון וילמד עליון מתחתון
13 Vielmehr, die Schrift sagt: <i>und wenn jemand entleiht</i>; das <i>und</i> ist eine Hinzufügung zum vorangehenden, sodaß das folgendesich auch auf das vorangehendebezieht. —
יד ואכתי שואל משומר שכר לא גמר דאיכא למיפרך מה לשומר שכר שכן פטור בשבורה ומתה תאמר בשואל שחייב בשבורה ומתה
14 Aber immerhin ist ja vom Lohnhüter nicht auf den Entleiher zu schließen, denn es ist einzuwenden: wohl der Lohnhüter, der bei Brechen und Verenden ersatzfreiist, während der Entleiher bei Brechen und Verenden ersatzpflichtigist!? —
טו אלא גניבה ואבידה בשואל לחיובא מנלן דגמר משומר שכר דיו לבא מן הדין להיות כנדון מה גניבה ואבידה דשומר שכר בבעלים פטור אף גניבה ואבידה דשואל נמי בבעלים פטור
15 Vielmehr, daß der Entleiher bei Diebstahl und Abhandenkommen ersatzpflichtig ist, wird ja vom Lohnhüter gefolgert, und es genügt, wenn das Gefolgerte dem gleicht, wovon gefolgert wird; wie nun der Lohnhüter bei Diebstahl und Abhandenkommen im Beisein des Eigentümers ersatzfrei ist, ebenso ist auch der Entleiher bei Diebstahl und Abhandenkommen im Beisein des Eigentümers ersatzfrei. —
טז הניחא למאן דאית ליה דיו אלא למאן דלית ליה דיו מאי איכא למימר
16 Einleuchtend ist dies nach demjenigen, der von [der Regel] ‘esgenügt’ hält, wie ist es aber zu erklären nach demjenigen, der von [der Regel] ‘es genügt’ nichts hält!? —
יז אלא אמר קרא וכי ישאל וי"ו מוסיף על ענין ראשון וילמד עליון מתחתון ותחתון מעליון
17 Vielmehr, die Schrift sagt: <i>und wenn jemand entleiht</i>; das <i>und</i> ist eine Hinzufügung zum vorangehenden, und man folgere hinsichtlich des vorangehenden vom folgendenund hinsichtlich des folgenden vom vorangehenden.
יח איתמר פשיעה בבעלים פליגי בה רב אחא ורבינא חד אמר חייב וחד אמר פטור
18 Es wurde gelehrt: Über die Fahrlässigkeit im Beisein des Eigentümersstreiten R. Aḥa und Rabina; einer sagt, er sei ersatzpflichtig, und einer sagt, er sei ersatzfrei.
יט מ"ד חייב קסבר מקרא נדרש לפניו ולא לפני פניו
19 Derjenige, welcher sagt, er sei ersatzpflichtig, ist der Ansicht, der Schriftverserstrecke sich auf das vorangehende, nicht aber auf das dem vorangehenden vorangehende;
כ הלכך אם בעליו עמו אשומר חנם לא כתיב ופשיעה נמי בשומר שכר ובשואל לא כתיב הלכך בשומר שכר ובשואל לחיוב אתיא בקל וחומר משומר חנם
20 demnach beziehen sich [die Worte:] <i>wenn aber der Eigentümer zugegen war</i>, nicht auf den unentgeltlichen Hüter, und beim Lohnhüter und beim Entleiher wird von der Fahrlässigkeit nicht gesprochen. Die Ersatzpflicht des Lohnhüters und des Entleihersist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, vom unbezahlten Hüter, zu folgern,
כא אבל בבעלים לפטור אף בשומר שכר ובשואל לא מ"ט כי כתיב אם בעליו עמו לא ישלם אשואל ואשומר שכר אהנך חיובי דכתיב בהו בהדיא הוא דמיכתב
21 nicht aber die Ersatzfreiheit im Beisein des Eigentümers, selbst beim Lohnhüter und beim Entleiher, denn [die Worte:] <i>wenn aber der Eigentümer zugegen war, so braucht er nichts zu bezahlen,</i> die beim Entleiher und beim Lohnhüter geschriebenstehen, beziehen sich nur auf Fälle, von welchen es ausdrücklich heißt, daß sie ersatzpflichtigsind.
כב מ"ד פטור קסבר מקרא נדרש לפניו ולפני פניו וכי כתיב אם בעליו עמו אשומר חנם נמי כתיב
22 Derjenige aber, welcher sagt, er sei ersatzfrei, ist der Ansicht, der Schriftvers erstrecke sich auf das vorangehende und auf das dem vorangehenden vorangehende, somit bezieht sich der Schriftvers: <i>wenn aber der Eigentümer zugegen war</i>, auch auf den unentgeltlichen Hüter. —
כג תנן השואל הפרה ושאל בעליה עמה השואל הפרה ושכר בעליה עמה שאל בעליה או שכרן ואחר כך שאל הפרה ומתה פטור ואילו ש"ח לא קתני
23 Wir haben gelernt: Wenn jemand eine Kuh entliehen und den Eigentümer mit entliehen hat, eine Kuh entliehen und ihren Eigentümer mit gemietet hat, oder wenn er den Eigentümer entliehen oder gemietet und nachher die Kuh entliehen hat und sie verendet, so ist er ersatzfrei, von einem unentgeltlichen Hüter aber wird diesnicht gelehrt!? —
כד ולטעמיך ש"ש מי קתני
24 Wird dies, nach deiner Auffassung, etwa von einem Lohnhüter gelehrt!?
כה אלא תנא מילתא
25 Der Autor lehrt vielmehr nur das,